
NIS 2-Richtlinie – Neue Sicherheitsanforderungen erfüllen
Die NIS 2-Richtlinie (Network & Information Security) zielt darauf ab, den Schutz sektorspezifischer Infrastrukturen (IT) und betriebskritischer Technologien (OT) in Europa zu verbessern und die EU insgesamt widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe zu machen.
NIS 2-Richtlinie – Die wichtigsten Änderungen, die Ihr Unternehmen betreffen könnten
Die Umsetzung zur NIS2-Richtlinie wird in Österreich voraussichtlich 2025 in Kraft treten. Sie sollten im eigenen Interesse aber bereits jetzt die Umsetzung in Ihrem Betrieb forcieren. Die wichtigsten Änderungen sind:

Erweiterter Anwendungsbereich
Weitere Sektoren, einschließlich des Verkehrssektors und digitaler Plattformen wie Online-Marktplätze und Cloud-Infrastruktur werden NIS 2 relevant.

Höhere Sicherheitsanforderungen an die Unternehmen:
Cyberresilienz und Schutz gegen Cyberangriffe werden verbessert.

Schärfere und vereinheitlichte Sanktionen:
Nationale Behörden erhalten eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Durchsetzung.


Fit für NIS 2 sein
NIS 2 bringt eine erhebliche Ausweitung des Kreises verpflichteter Unternehmen. Klären wir Ihre individuelle Situation.
Kontaktieren Sie unsere Experten zum aktuellen NIS2-Gesetzesentwurf!

Wer ist von NIS 2 betroffen?
Zu den entscheidenden Änderungen zählt einerseits die erhebliche Ausweitung des Kreises verpflichteter Unternehmen und andererseits der Wechsel von „Betreibern wesentlicher Dienste“ und „Anbietern digitaler Dienste“ zu „wesentlichen Einrichtungen“ und „wichtigen Einrichtungen“. Wobei für beide Einrichtungen unterschiedliche Regelungen gelten.
Somit betrifft die Richtlinie neben den bekannten “wesentlichen” Sektoren wie Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Energie, Verkehr, Bank- und Finanzwesen, Gesundheitswesen, Wasserversorgung auch “wichtige” Anbieter digitaler Infrastrukturen, von Online-Marktplätzen über Social Media Plattformen bis zu Hersteller bestimmter systemkritischer Güter wie Medizintechnik, Lebensmittel oder Chemie.
Audits zur NIS-Konformität
In den Anwendungsbereich fallen künftig alle mittleren und großen Unternehmen in den als wesentlich bzw. wichtig identifizierten Sektoren. Klein- und Kleinstunternehmen fallen grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich – mit Ausnahme von besonders sicherheitskritischen Diensten wie dem Anbieten öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder dem Anbieten von Vertrauensdiensten, welche unabhängig von ihrer Größe dem Anwendungsbereich der Richtlinie unterliegen.
Auch die aktuelle Fassung des NISG verpflichtet Betreiber wesentlicher Dienste zur Umsetzung umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen und zum Nachweis ihrer Wirksamkeit durch qualifizierte Stellen. Devoteam Austria ist als „Qualifizierte Stelle“ (QuaSte) des Bundesministerium f. Inneres akkreditiert und führt Audits zur NIS-Konformität durch.

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