Die NIS-2-Richtlinie bringt eine umfassende Weiterentwicklung der Cybersicherheitsanforderungen in der EU. Mit der Umsetzung in nationales Recht durch das Netz- und Informations-systemsicherheitsgesetz 2024 (NISG) stehen betroffene Unternehmen und Organisationen vor verschärften Pflichten in den Bereichen Governance, Risikomanagement und Meldewesen. Devoteam Austria bietet Ihnen die notwendige Orientierung und Expertise, um die Resilienz und Compliance Ihres Unternehmens sicherzustellen.
Letztes Update: 03.04.2024
Inhaltliche Eckpunkte des NISG Entwurfs 2024:
- Neue Betroffenheit: Erheblich mehr Unternehmen und öffentliche Einrichtungen aus zusätzlichen Sektoren sind von den strengeren Regeln betroffen.
- Keine Übergangsfristen: Das neue NISG soll direkt ab Oktober 2024 gelten; die bisherigen Regelungen (NISG 2018) treten außer Kraft.
- Führung in der Pflicht (Governance): Leitungsorgane müssen die Einhaltung der Cybersicherheits-Risikomanagementmaßnahmen sicherstellen, überwachen und an speziellen Schulungen teilnehmen.
- Nachweispflichten: Wesentliche Einrichtungen müssen die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen durch eine Prüfung einer unabhängigen Stelle nachweisen.
- Verschärfte Sanktionen: Bei Verstößen drohen Bußgelder, der Entzug von Zertifizierungen/Genehmigungen und Bescheide, die Leitungsorganen die Wahrnehmung ihrer Aufgaben untersagen können.
